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Neuer Schwung bei den Gerichtsverfahren im VW- und Audi-Abgasskandal?

Hat sich das VW-Management freigekauft? Diese Frage stellt die Süddeutsche Zeitung. Es könnte dazu führen, dass die Verantwortung von Vorständen der Audi AG und Volkswagen AG genauer unter die Lupe genommen wird.

Neuer Schwung bei den Gerichtsverfahren im VW- und Audi-Abgasskandal?

Der Münchner Audi-Prozess ist eine große Sache im Dieselabgasskandal. Seit 15 Monaten wird der großangelegte Betrug verhandelt – jetzt fahren die Verteidiger beschuldigter Audi-Mitarbeiter schwere Geschütze auf. Im „Donaukurier“ heißt es: „Die Anwälte wollen mit einem Beweisantrag belegen, dass die Führungsebene im Hause Audi sehr wohl frühzeitig über die illegalen Abgasmanipulationen Bescheid wusste. Aber es geht auch um die Rolle des Volkswagen-Konzerns. Er soll bei der internen Aufklärung vorgegeben haben, die Vorstandsebene bei den Ermittlungen außen vor zu lassen.“

Die Süddeutsche Zeitung fragt daher: „Hat sich das VW-Management freigekauft?“

Denn parallel zum Münchner Audi-Prozess wird in Braunschweig ein Betrugsverfahren gegen teils ehemalige Beschäftigte des Mutterkonzerns VW geführt. In dem Artikel heißt es: „In den dortigen Unterlagen findet sich etwa ein bislang unbekanntes Protokoll von VW-Anwälten, in dem diese beschreiben, wie sie 2017 nach dem Auffliegen des Dieselskandals mit der in diesem Fall so maßgeblichen US-Justiz über Schadenersatz, Strafe und die öffentliche Dokumentation des Ganzen verhandelten. Und sie verhandelten offenbar gut, im Sinne der obersten Führungsebene: Am 3. Januar 2017 habe das US-Justizministerium (DOJ) jegliche ‚Verweise auf Herrn Winterkorn‘ aus dem Statement of Facts getilgt. Zudem habe die Volkswagen AG das DOJ überzeugt, alle Verweise auf den Vorstand und ‚Geschäftsführung‘ zu ‚entfernen‘.“

Das habe sich die Volkswagen AG einiges kosten lassen und eine Vergleichssumme von 4,3 Milliarden US-Dollar gezahlt. „Viel Geld, aber weniger als befürchtet. Am 11. Januar 2017 wurde der Deal offiziell bestätigt und die US-Behörden veröffentlichten eine Dokumentation, die von da an als zentrale und unumstößliche Faktensammlung zum VW-Dieselbetrug galt, aber in der womöglich einige wesentliche Aspekte fehlen“, heißt es weiter.

Daraus wollen die Anwälte der beschuldigten Mitarbeiter Profit schlagen und die Verantwortung von Vorständen klären, mithin also etwa um die Rolle Martin Winterkorns oder Rupert Stadlers. Sei diese Zensur von Ermittlungsergebnissen vielleicht sogar eine bewusste Strafvereitelung, wird in dem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ gefragt?

„Das bringt natürlich weiteren Schwung in den Dieselabgasskandal. Es werden bestimmte Personen mit dem Skandal konkret in Verbindung gebracht – und vor allem wird damit einmal mehr bestätigt, dass die Volkswagen AG im Zentrum des Dieselskandals steht und Verbraucher weitreichend geschädigt hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Dieselabgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist das ein ganz wichtiges Signal für geschädigte Verbraucher. „Dass Manager wegen des Dieselskandals strafrechtlich verfolgt werden, unterstützt geschädigte Verbraucher natürlich dabei, Recht zu erhalten, auch wenn bezüglich des streitgegenständlichen Fahrzeugs kein Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts bezüglich des Emissionsverhaltens vorliegt.“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft daher Eigentümer betroffener Volkswagen-Diesel auf, unbedingt den Klageweg prüfen zu lassen, um ihre berechtigten Schadensersatzansprüche aus einer Betrugshaftung in Dieselgate 1.0 und Dieselgate 2.0 durchzusetzen.