LG Ulm hat entschieden: Online-Casino muss 170.000 Euro zurückzahlen

Die Betreiberin eines Online-Casinos muss rund 170.000 Euro zurückzahlen. Sie hatte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.

LG Ulm hat entschieden: Online-Casino muss 170.000 Euro zurückzahlen

Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile im Online-Casino-Skandal nimmt zu. Nun hat das Landgericht Ulm die Betreiberin eines Online-Casinos dazu verteilt, rund 170.000 Euro zurückzuzahlen (Urteil vom 25. November 2022). Diese Summe hatte ein Spieler auf einer deutschsprachigen Internetseite der Beklagten bei Online-Glücksspielen verloren.

Diesem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil liegt die bekannte Rechtsprechung zugrunde, die die Rückzahlung von Spielschulden bei Verstößen gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag vorsieht. Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels bei Online-Casinos ist in so gut wie allen Fällen nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bis zum 30. Juni 2021 verboten war. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann.

Der Hintergrund: „Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das Landgericht Ulm hat die Nichtigkeit des Vertrags betont. Da die abgeschlossenen Spielverträge durch den Verstoß gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag nichtig seien, habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen. Dem Kläger könne laut Gericht auch nicht vorgeworfen werden, dass er durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot gekannt oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe.

„Die Chancen, seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuerhalten, sind also nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen“, betont Glückspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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