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LG Mannheim bestätigt Schadenersatzpflicht beim Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 von VW

Ein geschädigter Verbraucher erhielt vor dem Landgericht Mannheim Schadenersatz in Höhe von 20.141,99 Euro nebst Zinsen für einen Skoda Superb 2.0 TDI mit einer Laufleistung von fast 90.000 Kilometern.

LG Mannheim bestätigt Schadenersatzpflicht beim Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 von VW

Egal, wer etwas anderes behauptet: Dieselgate 2.0 ist nicht am Ende. Es hat vielmehr gerade erst begonnen. Denn immer mehr Gerichte fällen verbraucherfreundliche Urteile gegen die Volkswagen AG, die sich wegen der Abgasmanipulationen an den Vierzylinder-Dieselmotoren der zweiten Generation EA288 schadenersatzpflichtig gemacht haben. Jetzt hat das Landgericht Mannheim (Az.: 6 0 409/20) die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den Halter eines Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6) Schadenersatz in Höhe von 20.141,99 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 29. Januar 2021 zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 95 Prozent zu tragen. Der Kläger hatte den Skoda Superb 2.0 TDI am 25. November 2016 als Neuwagen für 31.010 Euro erworben. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung wies das streitgegenständliche Fahrzeug, das keinem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unterliegt, einen Kilometerstand von 87.617 Kilometer auf.

Der Kläger trug vor, auch der Dieselmotor EA288 als Nachfolgemotor des EA189 verfüge über ein System zur Abgasreinigung, welches auf einer Abgasrückführung beruhe. Dabei werde ein Teil des Abgases der frisch angesaugten Umgebungsluft beigemischt und in den Motor zurückgeführt. Hierdurch verändere sich die chemische Zusammensetzung des Gemischs, was Einfluss auf die anschließende Verbrennung und damit auf den Ausstoß von Abgasen habe. Die Höhe des Abgasanteils werde durch die Motorsteuerungssoftware bestimmt und richtet sich auch nach der Umgebungslufttemperatur. Unstreitig sei in dem Fahrzeug eine Fahrkurve verbaut, mit der es der Motorsteuerung möglich sei, zu erkennen, ob sich das Fahrzeug im Straßenverkehr oder auf einem Prüfstand befinde, heißt es in dem Urteil.

„Durch das Vorhandensein der Prüfstandserkennung, die in Abhängigkeit unter anderem von Fahrverhalten und Umgebungstemperatur die Prüfstandsituation identifiziere und infolgedessen dafür sorge, dass die Abgasbehandlung ordnungsgemäß funktioniere, und der unstreitig im Fahrzeug verbauten Fahrkurve stehe dem Kläger seiner Ansicht nach Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Den Vortrag des geschädigten Verbrauchers hat das Landgericht Mannheim bestätigt. Es heißt: „Die schädigende Handlung liegt in der sittenwidrigen Täuschung über die Mangelfreiheit des streitgegenständlichen VWs, den der Kläger erworben hat, denn die Beklagte hat konkludent und wahrheitswidrig erklärt, dass der PKW uneingeschränkt im Straßenverkehr einsetzbar und mangelfrei ist, obwohl in dem Fahrzeug eine Zykluserkennung verbaut wurde und die Motorsteuerung verschiedene Betriebsmodi des Emissionskontrollsystems für den Prüfzyklus und für den normalen Fahrbetrieb vorsieht, wobei im Prüfzyklus der Ausstoß an Stickoxiden (N0x-Werte) verringert wird.“

Der Volkswagen AG gehe daher laut Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung mehr und mehr die Argumente aus, sich aus der Verantwortung im Dieselgate 2.0 herauszureden. Das neuerliche Urteil zeige daher, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung: „Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“

Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind:
Liste zum VW Dieselskandal EA288