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LG Kleve bejaht Schadenersatzpflicht in Dieselgate 2.0 beim EA288

Auch vor dem Landgericht Kleve hat die Volkswagen AG wegen der Manipulationen an einem VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 eine Niederlage erlitten. Die Software zur Prüfstandserkennung wurde als unzulässige Abschalteinrichtung klassifiziert.

LG Kleve bejaht Schadenersatzpflicht in Dieselgate 2.0 beim EA288

Mit einem Urteil vor dem Landgericht Kleve (verkündet am 18.06.2021, Az.: 3 O 571/20) hat Dieselgate 2.0 um die Vierzylindermotoren EA288 der Volkswagen AG wieder neuen Schwung aufgenommen. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG für die Abgasmanipulationen an den Kläger Schadenersatz in Höhe von 30.306,92 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2021 zu zahlen und die Kosten des außergerichtlichen Vorgehens des Klägers in Höhe von 1,437,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2021 zu erstatten.

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einem VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Fahrzeug am 8. Mai 2015 mit einem Kilometerstand von zehn Kilometern zu einem Kaufpreis von 33.582,11 Euro. Der Kilometerstand zum Zeitpunkt des Vortages der letzten mündlichen Verhandlung betrug 24.391 Kilometern.

Der Hintergrund des neuen verbraucherfreundlichen Urteils laut Gericht: In dem Fahrzeug sei ein von der Beklagten entwickelter und hergestellter EA288-Dieselmotor eingebaut. Dessen Steuerungssoftware erkannte, ob sich das Kfz auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte oder im üblichen Straßenverkehr befunden habe. Auf dem Rollenprüfstand habe die eingebaute Software beim Stickstoff-Ausstoß ein anderes Motorprogramm ab als im Normalbetrieb abgespielt und das reguläre Betriebsverhalten des Motors dahingehend verändert, dass während des Testvorgangs im sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) nach Erreichen der für die optimale Funktionsfähigkeit des SCR erforderlichen Betriebstemperatur von ca. 200 Grad Celsius eine bis dahin hohe Abgasrückführungsrate weiter parallel bestehen geblieben sei.

„Insgesamt ist dadurch unstreitig, dass die Volkswagen AG den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig nach § 826 BGB geschädigt hat. Das Gericht stellt heraus, dass die eingebaute Software, die den NEFZ erkennt und dazu führt, dass der Gleichlauf zwischen Abgasrückführung und -nachbehandlung im normalen Straßenbetrieb nicht erfolgt. Diese Funktion stellt grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Die Beklagte hat den Verbraucher dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, dass sie das Fahrzeug unter bewusstem Verschweigen einer Programmierung, welche als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren ist, in den Verkehr gebracht hat“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der Volkswagen AG gingen daher mehr und mehr die Argumente aus, sich aus der Verantwortung im Dieselgate 2.0 herauszureden. Das neuerliche Urteil zeige daher, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Dr. Hartung: „Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“
Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Dieselskandal EA288