LG Heilbronn: Rückzahlung der Online-Casino-Verluste
Ein weiteres deutsches Gericht hat die Rückzahlungsansprüche eines geschädigten Spielers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Online-Glücksspielen bestätigt.
Poker, Blackjack, Online-Roulette: An diesen Spielen hat ein Verbraucher im Internet teilgenommen und dabei im Zeitraum von 2016 bis 2021 6.227 Euro verloren. Dieses Geld erhält er nun nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank EZB seit 14. Juni 2022 zurück. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 10. Februar 2023 (Az.: We 6 O 345/21) entschieden.
„Das Gericht hat im Sinne der allgemeinen Haltung entschieden. Der Kläger kann Rückzahlung ihrer Glücksspieleinsätze verlangen, da der zwischen den Parteien geschlossene Rahmenvertrag gemäß § 134 BGB von Anfang an nichtig war, da er gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verstieß. Nach dieser Vorschrift war in dem Zeitraum, in welchem nach dem als zugestanden geltenden Klägervortrag Einzahlungen in entsprechender Höhe auf das bei der Beklagten unterhaltene Spielerkonto zum Zweck der Teilnahme an Glücksspielen erfolgten, das Veranstalten derselben im Internet verboten“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung
Das Gericht hat dazu auch einige Leitsätze veröffentlicht, die für weitere Rückzahlungsklagen wichtig sein können. „1. Im Eröffnen eines Spieleraccounts (Spielerkonto) auf der Website eines im EU-Ausland ansässigen Anbieters von Online-Glücksspielen, durch einen Verbraucher unter Nutzung von dessen E-Mail-Adresse, liegt der Abschluss eines Rahmenvertrages, unter dessen Regelungssystem die einzelnen Spiele, Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen durchgeführt und verbucht werden und mit dem die einzelnen Spiele, Einzahlungen und Gewinnausschüttungen somit untrennbar verbunden sind. 2. Dieser Vertrag unterliegt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) Rom I-VO regelmäßig deutschem Rechte, da der im EU-Ausland ansässige Anbieter von Online-Glücksspielen von dort aus seine gewerbliche Tätigkeit online auf den deutschen Markt, in deutscher Sprache, mit deutschem Kundenservice an primär deutsche Verbraucher ausrichtet. 3. Führt eine andere im EU-Ausland ansässige Betreibergesellschaft den bei der ursprünglichen Betreibergesellschaft unter der E-Mail-Adresse des Verbrauchers registrierten Spieleraccount samt erteilter ausländischer Lizenz unverändert fort, insbesondere unter identischer Domain und Website, so liegt darin regelmäßig bei objektiver Auslegung eine Vertragsübernahme des Rahmenvertrages samt der mit ihm verbundenen einzelnen Spiele, verbuchten Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen, welcher der Verbraucher jedenfalls konkludent durch aktive Weiternutzung seines Accounts zugestimmt hat. […]“, heißt es im Urteil.
Das bedeutet:
„Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat!“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.