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LG Dortmund mit weiterem Abgasskandal-Urteil für Wohnmobile

FCA Italy, das heute zur Automobilholding Stellantis gehört, hat eine weitere Niederlage einstecken müssen. Streitgegenständlich war ein Wohnmobil vom Typ Carado T 447.

LG Dortmund mit weiterem Abgasskandal-Urteil für Wohnmobile

Der Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen ist neben den Schummeleien vor allem mehrerer deutscher Pkw-Hersteller eine riesige Welle mit großen Schäden für die betroffenen Verbraucher. Vor allem FCA Italy (Fiat Chrysler) steht dabei im Fokus. FCA gehört heute zur Automobilholding Stellantis N.V. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen und ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Das Landgericht Dortmund hat sich mit einem weiteren Urteil im Wohnmobil-Dieselabgasskandal wieder auf die Seite des geschädigten Verbrauchers gestellt (Urteil vom 3. Mai 2022, Az.: 3 O 542/20). Das Gericht hat FCA Italy verurteilt, an die Klägerin 26.942 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 5. November 2021 zu leisten und sie in Höhe der aktuell für sie noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Bank aus dem entsprechenden Darlehensvertrag für die Zukunft freizustellen.

Streitgegenständlich war ein Wohnmobil vom Typ Carado T 447, das die Klägerin am 19. Juli 2016 zu einem Kaufpreis von 58.592 Euro erworben und 49.990 Euro des Preises finanziert hatte. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato und verfügt über einen 2,3 Liter-Dieselmotor des Typs F1AE3481D mit der Abgasnorm Euro 5+. Das Fahrzeug verfügt über einer Timerfunktion. Über Sensoren wird laut Gericht zunächst die Ansaugluft-, Kühlwasser- und Abgastemperatur festgestellt. Betrage der Lambda-Wert 20 Grad Celsius, die Kühlwassertemperatur zwischen 20 und 64 Grad Celsius in der Startphase, die Ansauglufttemperatur zwischen 20 und 40 Grad Celsius und die Fahrzeuggeschwindigkeit zwischen zehn und 50 km/h wird über einen Timer ein Zeitraum von 21,83 Minuten gemessen und danach die Abgasreinigung beim Fahrzeug erheblich reduziert, sodass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenzwerte für NOx-Mengen nicht mehr eingehalten würden. Der Testlauf auf einem Abgasprüfstand (NEFZ) dauerte etwa 20 Minuten.

„Zudem behauptet die Klägerin, dass das streitgegenständliche Fahrzeug neben der Timer-Funktion noch über weitere Abschalteinrichtungen verfüge, beispielsweise ein Thermofenster und im Rahmen der On-Board-Diagnose. Das Gericht hat die Ausführungen der Klägerin als substantiiert anerkannt und betont mit Blick auf Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamts, dass erhebliche greifbare Anhaltspunkte dafür existierten, dass FCA Italy eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Basisfahrzeug Fiat Ducato eingebaut habe“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht.