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Hammer-Urteil im VW Abgasskandal

Landgericht Augsburg 021 O 4310/16

Hammer-Urteil im VW Abgasskandal

Es ist ein Hammer-Urteil im VW-Abgasskandal: Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14. November 2018 entschieden, dass VW einen Golf Diesel zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten muss (Az.: 021 O 4310/16). „Das Besondere ist, dass der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss. Das dürfte bislang einmalig in der Rechtsprechung sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte VW-Käufer vertritt.

Für den Kläger hätte es vor dem Landgericht Augsburg nicht besser laufen können. Er hatte im Jahr 2012 einen VW Golf TDI 1,6 Liter für knapp 30.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug war vom Abgasskandal betroffen und der Käufer klagte vor dem Landgericht Augsburg. Wie schon zahlreiche andere Gerichte zuvor, entschied auch das LG Augsburg, dass VW den Kläger aufgrund der Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Doch das Gericht ging noch weiter: Der Kläger müsse für die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung zahlen.

„Das widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung“, zitiert test.de aus der Urteilsbegründung. Der Kläger erhält damit den vollen Kaufpreis in Höhe von fast 30.000 Euro plus Zinsen zurück und muss keinen Cent für die Nutzung zahlen.

„Natürlich hat VW noch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen, so dass abgewartet werden muss, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Das Urteil zeigt aber auf jeden Fall, dass sich die Verbraucher die Abgasmanipulationen nicht bieten lassen müssen und gute Chancen auf Schadensersatz haben. Selbst wenn eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss, lohnt es sich in den meisten Fällen, sein Recht durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Allerdings sollten vom VW-Abgasskandal betroffene Verbraucher, die einen VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem Motor EA 189 gekauft haben, jetzt handeln, da ihre Ansprüche gegen VW voraussichtlich Ende 2019 verjähren.