Landgericht Stade verurteilt Bank zur Entschädigung nach Online-Banking-Betrug durch Phishing.

Mit dem Vormarsch des digitalen Zeitalters nimmt auch die dunkle Seite des Online-Bankings zu: Betrugsfälle häufen sich, und immer mehr Kunden erleiden finanzielle Schäden durch raffinierte Angriffe auf ihre Konten. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stade kennzeichnet einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen diese Form der Cyberkriminalität.

Landgericht Stade verurteilt Bank zur Entschädigung nach Online-Banking-Betrug durch Phishing.

Beim Online-Banking-Betrug manipulieren Kriminelle die digitalen Konten von Bankkunden, um unerlaubt Gelder zu überweisen. Typischerweise erhalten sie Zugriff durch Phishing-Attacken, Malware oder die Ausnutzung von Sicherheitslücken. Sie täuschen die Authentifizierungssysteme der Bank vor, um sich als legitime Kontoinhaber auszugeben. Das Ziel besteht darin, unbemerkt Gelder auf andere Konten zu übertragen, was zu finanziellen Verlusten für die tatsächlichen Kontoinhaber führt.

Die fortlaufende Welle von Betrugsfällen im Online-Banking verdeutlicht, dass eine zunehmende Anzahl von Kunden solchen Angriffen zum Opfer fällt. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Stade einer Kundin der Volksbank einen Betrag von 24.890 Euro zugesprochen (Urteil vom 30.06.2023, Az.: 6 O 267/22). Diesen Betrag musste die Bank der Kundin erstatten, nachdem ihr Konto durch Online-Betrug belastet worden war. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Dr. Gerrit W. Hartung von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Hartung mbH aus Mönchengladbach (www.hartung-rechtsanwaelte.de) erläutert den Fall der betroffenen Kundin bei der Volksbank. “Diese verfügte sowohl über ein Spar- als auch ein Girokonto und nutzte seit 2018 das Online-Banking-Angebot der Bank. Zu Beginn des Jahres 2022 wechselte sie auf ein neues TAN-Verfahren, bei dem Transaktionen mittels Freigabe-Codes oder biometrischer Daten auf dem Smartphone des Kontoinhabers autorisiert wurden. Nach einem Update des digitalen Bankings durch die Volksbank, inklusive der Einführung neuer Apps, traten jedoch technische Schwierigkeiten auf. Trotz wiederholter Versuche seitens der Bank, persönliche Aktivierungscodes zu übermitteln, erreichten diese die Kundin nicht.” Dr. Hartungs Kanzlei hat sich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert und unterstützt neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auch geschädigte Verbraucher in Fällen von Online-Casino-Betrug und Online-Banking-Betrug.

Im Mai 2022 erlangte ein Unbekannter Zugang zum Konto der Kundin, indem er die „VR-SecureGo plus App“ auf einem anderen Gerät aktiviert und alle anderen Geräte, die für die Freigabe von Überweisungen genutzt wurden, deaktiviert hat. Zusätzlich dazu entfernte er die bei der Bank hinterlegte Telefonnummer der Kundin. Anschließend transferierte er 24.890 Euro auf ein fremdes Konto. Eine Mitarbeiterin der Bank kontaktierte die geänderte Telefonnummer, woraufhin die vermeintliche Kontoinhaberin die Transaktion bestätigte. Als die echte Kundin davon erfuhr, verlangte sie sofort die Rückbuchung der Summe, da sie die Überweisung weder autorisiert noch initiiert hatte. Die Bank lehnte dies ab und verwies auf die Verantwortung der Kundin für das Verschwinden der Aktivierungscodes. Daraufhin wurde der Fall vor Gericht gebracht.

Dr. Gerrit W. Hartung, Experte im Bankrecht, hebt hervor, dass “das Landgericht Stade zugunsten der Kundin entschieden und die Bank zur Erstattung des verlorenen Betrags verurteilt hat. Das Gericht stellte fest, dass die Kundin die Transaktion zu keiner Zeit genehmigt hatte und dass eine Täuschung durch Dritte vorlag. Die Behauptung der Bank, die Kundin hätte ihre Online-Banking-Daten weitergegeben, konnte nicht bestätigt werden. Zusätzlich zur Rückerstattung des Betrags auf dem Konto wurde der Bank auferlegt, die Anwaltskosten der Kundin in Höhe von 1.583,89 Euro zu tragen.”