Kapitalanlagebetrug: Bei Schadensfall nicht in Panik geraten
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung berät geschädigte Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dabei hilft ihm die Legal Technology.
Die Pleite des Container-Investors P&R, verschwundenes Kapital bei Picam/Piccor, kürzlich der Betrugsverdacht bei PIM Gold: Der graue Kapitalmarkt, also der unregulierte, aber noch legale Teil des Kapitalmarkts, der keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, treibt weiterhin seine seltsamen Blüten – und das oftmals zum Schaden des Anlegers, der Vermittlern und Gesellschaftern sein Vermögen anvertraut hat. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von Hartung Rechtsanwälte beobachtet den grauen Kapitalmarkt und dessen Entwicklungen schon lange und hat sich mit seinem Team voll auf den Verbraucherschutz spezialisiert, unter anderem im Betrugshaftungsrecht beim Kapitalanlagebetrug.
„Der wichtigste Rat ist, bei einem Schadensfall nicht in Panik zu verfallen. Das klingt seltsam, denn es geht nicht selten um viel Geld des Anlegers, vielleicht sogar um das gesamte Vermögen, das in schlechten Produkten und/oder betrügerischen Gesellschaften angelegt worden ist“, sagt Gerrit Hartung. „Dennoch gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich von den Aussagen von Vermittlern, Beratern und Produktanbietern in Sicherheit wiegen zu lassen und von Beginn an die richtigen Schritte zu ergreifen. Kein geschädigter Anleger sollte versuchen, alleine gegen einen Schadensfall durch Kapitalanlagebetrug anzugehen. Kriminelle Anbieter sind mit allen Wassern gewaschen und lassen sich von individuellen Anliegen kaum beeindrucken.“
In einem funktionierenden Netzwerk ist Dr. Gerrit Hartung für seine Mandanten Kapitalanlagebetrügern auf der Spur. „Wir organisieren uns in Hilfsgemeinschaften und beraten gerade in Massenschadensfällen mit kostenlosen Erstgesprächen, um Betroffenen ihre Möglichkeiten gegen vermeintlich übermächtige Gegner aufzuzeigen“, stellt er heraus. Er kennt aus langjähriger Praxis alle Tricks der Teilnehmer am grauen Kapitalmarkt und hat bereits viele kriminelle Handlungen in diesem Bereich gesehen. Daher kann er neue Sachverhalte schnell erfassen, Schäden und Erfolgsaussichten bewerten und einen Maßnahmenplan aufstellen, um geschädigten Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen.
„Natürlich ist eine Betrugshaftungsklage kein Selbstläufer und muss sehr gut geplant und vorbereitet werden. Zunächst ist entscheidend, alle Verträge und die Produktprospekte genau zu analysieren. So erkennen wir, an welchen Stellen wir ansetzen können und ob neben der produktgebenden Gesellschaft vielleicht auch der Vermittler oder der Berater wegen Falschberatung oder einem Verstoß gegen eine Vorschrift nach dem Kreditwesengesetz haftbar gemacht werden kann. Wir sehen immer wieder Fälle, in denen Vermittler und auch Berater Produkte verkaufen, für die sie keine Zulassung haben. Das kann für uns ein Ansatz sein, auch gegen die Vermittler und Berater vorzugehen, nicht nur gegen eine Gesellschaft“, betont Gerrit Hartung.
Er hat in seiner langjährigen Praxis bereits eine Vielzahl von Geschädigten in Betrugshaftungsfällen begleitet und realisiert dabei regelmäßig erstaunliche Ergebnisse. Als reine Anleger- und Verbraucherschutzkanzlei setzen Gerrit W. Hartung und seine Anwaltskollegen auf die juristische Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit zur höchsten Mandantenzufriedenheit. Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“, stellt der Rechtsanwalt heraus. Das gelingt – neben der hohen juristischen Kompetenz und umfangreichen Erfahrung – auch durch den Einsatz der sogenannten Legal Technology, also der Abwicklung juristischer Arbeitsprozesse über spezielle Software. Das stellt eine hohe Bearbeitungsintensität und Effizienz für die Mandanten sicher.
Dabei steht die Prämisse „Erst prüfen, dann zahlen“ im Vordergrund: „Unser Service basiert stets auf einem kostenfreien Erstgespräch zur Entscheidungshilfe, bevor wir ebenso kostenfrei und unverbindlich vorhandene Rechtsschutzversicherungen abfragen, unseren Mandanten lukrative Vorschläge für koordiniertes Vorgehen machen oder die Inanspruchnahme von Prozesskostenfinanzierungen empfehlen und ausarbeiten“, sagt Hartung.