Käufer hat Anspruch auf Lieferung eines neuen VW Tiguan
OLG Hamburg 4 U 97/19, Urteil vom 15.07.2019
Der Kläger hatte 2014 einen VW Tiguan als Neuwagen gekauft. Wie sich später herausstellte, war das Fahrzeug vom VW-Abgasskandal betroffen. Der Kläger teilte dem Händler daher im März 2016 mit, dass er seinen Tiguan aufgrund der Abgasmanipulationen für mangelhaft hält und Nacherfüllung durch Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte den Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Auch wenn nur noch das Nachfolgemodell produziert wird, sei die Nachlieferung dadurch nicht unmöglich.