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Gute Entwicklung für Geschädigte im Abgasskandal: Zwei Oberlandesgerichte entscheiden gegen die Daimler AG

Das Oberlandesgericht Köln hat ein vorinstanzliches Urteil des Landgerichts Bonn im Dieselskandal aufgehoben und zu Gunsten des geschädigten Verbrauchers geurteilt, der 2017 ein Mercedes-Benz-Reisemobil 250 D „Marco Polo“ mit einem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 erworben hatte. Und vor dem Oberlandesgericht Naumburg hat Daimler die erste OLG-Niederlage in einem Berufungsverfahren im Dieselabgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz überhaupt erlitten und wurde gegen Schadensersatz zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt.

Gute Entwicklung für Geschädigte im Abgasskandal: Zwei Oberlandesgerichte entscheiden gegen die Daimler AG

Der Herbst war und bleibt heiß für die Daimler AG. Nicht nur, dass der Automobilhersteller mit seiner Kernmarke Mercedes-Benz vor vielen Landgerichten regelmäßig Niederlagen kassiert. Auch zwei Oberlandesgerichte haben sich inzwischen auf die Seite geschädigter Verbraucher gestellt.

So hat die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Naumburg die erste OLG-Niederlage in einem Berufungsverfahren im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz erlitten und wurde gegen Schadensersatz zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt (Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20). Erstmal hat die Daimler AG im Dieselabgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz vor einem Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren eine Niederlage einstecken müssen. Mit seiner Entscheidung hat das OLG Naumburg das vorinstanzliche Urteil vor dem Landgericht Magdeburg (10 O 711/19) aufgehoben. Eine Revision ist nicht zugelassen, das Oberlandesgericht hat die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC (Erstzulassung 12. März 2013) mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der geschädigte Verbraucher erhält 25.741,43 Euro, zudem muss die Daimler AG vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2019 erstatten. Der Verbraucher erhält damit den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

Für Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist dieses Urteil so etwas wie die Götterdämmerung im Daimler-Dieselgate – und das vor allem mit dem bekannten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Januar 2020, den er mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. „Dieser BGH-Beschluss ist deswegen ein Paukenschlag und daher wegweisend, weil er die Beweisführung für alle vom Abgasskandal betroffenen Kunden erleichtert hat. Es kommt laut BGH nicht darauf an, ob das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Fahrzeugmodell bereits zurückgerufen hat. Die Gerichte hätten den Beweisangeboten des geschädigten Dieselkäufers nachgehen und den Sachverhalt aufklären müssen“, kommentiert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Vor dem Oberlandesgericht Köln hat die Daimler AG eine weitere ganz herbe Niederlage im Dieselskandal erlitten, welche die zweite OLG-Niederlage der Daimler AG im Abgas- bzw. Dieselskandal bedeutet. Das Oberlandesgericht Köln hat somit als zweites Oberlandesgericht in Deutschland mit Urteil vom 5. November 2020 (Az.: 7 U 35/20) das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn (Urteil vom 24.01.2020, Az.: 15 O 172/19) aufgehoben und verbraucherfreundlich entschieden, dass dem Halter eines Mercedes-Benz-Reisemobils 250 D „Marco Polo“ Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zusteht. Die Daimler AG wurde verurteilt, an den Kläger 53.813,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. Juni 2019 zu bezahlen, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen und 85 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Fahrzeug ist mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet, sodass die Daimler AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt worden ist.

„Es ist sehr positiv, dass das Oberlandesgericht Köln dem Argument des geschädigten Verbrauchers folgte und entgegen der Auffassung des Landgerichts Bonn das Vorliegen von illegalen Abschalteinrichtungen anerkannt hat. Erfreulich ist auch, dass das Verhalten des Landgerichts Bonn kritisiert wird, dass es dem fundierten Vortrag des Klägers kein rechtliches Gehör geschenkt hat. Denn das Gericht kann den Prozessstoff nicht von sich aus begrenzen oder reduzieren, sondern muss den Sachvortrag der Parteien in Gänze berücksichtigen, soweit er nicht zurückgenommen wurde“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung über die Argumente des Oberlandesgerichts Köln. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind neben dem OM651 die Motoren des Typs OM642, OM622, OM626, OM654 und OM656.

Auch dieses Urteil stehe daher in deutlicher Wechselwirkung zu der vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Und dass sich die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal nicht länger hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken könne und zur Funktionsweise von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung äußern müsse, habe übrigens das Oberlandesgericht Köln bereits in einer früheren entsprechenden Verfügung erlassen (18.05.2020; Az.: 24 U 419/19).