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Mercedes: BGH verhandelt über den "großen Schadensersatz"

Verhandlung zum Aktenzeichen VIII ZR 26/17

Mercedes: BGH verhandelt über den

Der Bundesgerichtshof befasst sich am 9. Mai zum Aktenzeichen VIII ZR 26/17 mit einem auch für die Debatte rund um den Abgasskandal interessanten Fall. Es geht darum, wann ein „großer Schadensersatz“ fällig wird. Dr. Gerrit Hartung: „Ist ein Fahrzeug grundsätzlich mangelbehaftet und kann man davon ausgehen, dass durch eine grundsätzlich gegebene Anfälligkeit für Mängel zukünftige Mängel zu erwarten sind, dann kann der Autokäufer den großen Schadensersatz verlangen, also die Rückgabe des kompletten Fahrzeugs.“

In einem Fall aus 2014 verlangt der Kläger die Rückgabe eines hochpreisigen Mercedes bzw. die Rückabwicklung eines Kaufvertrages eben im Wege des „großen Schadensersatzes“ nach wegen desselben Mangels bereits erklärter Minderung.

Dieser Fall hat zwar auf den ersten Blick nichts mit dem Abgasskandal zu tun, aber gerade Mercedes hat durch die Abschaltung des thermischen Fensters bei Millionen von Modellen mit OM-Motor eine solche Mangelanfälligkeit quasi angelegt.

Eine Vorrichtung zum Schutz von Bauteilen wurde bzw. wird durch das Update deaktiviert. Betroffen sind davon die Motorisierungstypen OM641 und OM652. Eigentümer dieser Fahrzeuge müssen damit rechnen, dass jetzt ungeschützte Bauteile die zu erwartende Lebensdauer aufgrund der nicht einkalkulierten Hitzeentwicklung nicht erreichen.

Dr. Hartung empfiehlt Besitzern dieser Fahrzeuge den Mangel unverzüglich vorzubringen und sofort die Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen: „Durch die Abschaltung des thermischen Fensters droht die Überhitzung von Bauteilen. Wird dieser Mangel bei der Daimler AG gerügt, dann ist nach unserer Rechtsauffassung grundsätzlich im Wege des ‚großen‘ Schadensersatzes‘ die Rückgabe des betroffenen Fahrzeuges durchsetzbar.“

Dr. Hartung verhandelt aktuell in vielen Fällen vor deutschen Landgerichten Klagen über die Rückgabe von Fahrzeugen über die Betrugshaftung der Daimler AG bzw. die Rückabwicklung von Kaufverträgen. Sein Tipp: „Rügen Sie die Mängel, die durch die aktuellen Softwareupdates verursacht werden. Das verbessert Ihre Chancen in anstehenden Rücknahmeverhandlungen immens!“