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BGH-Entscheidung steht bevor: Schadenersatz auch nach Verkauf eines VW?

Nach zwei mündlichen Verhandlungen am Bundesgerichtshof in Karlsruhe sieht es so aus, als hätten Kläger Dieselskandal voraussichtlich auch dann gute Chancen auf Schadenersatz von der Volkswagen AG, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft hätten. Für die Berechnung von Ansprüchen tritt dann an die Stelle der Rückgabe des Fahrzeuges der Verkaufspreis.

BGH-Entscheidung steht bevor: Schadenersatz auch nach Verkauf eines VW?

Wird durch den Bundesgerichtshof (BGH) ein weiteres Kapitel im Dieselabgasskandal aufgeschlagen? Nach zwei mündlichen Verhandlungen (15.05.2021, Az.: VI ZR 575/20) sieht es so aus, als hätten Kläger Dieselskandal voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft hätten. Ein Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet.

„Kurz gesagt: Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats steht den Verbrauchern auch in diesen Fällen tatsächlich Schadensersatz zu. Für die Berechnung von Ansprüchen tritt an die Stelle des Wagens dann der Verkaufspreis. Das wäre natürlich eine bahnbrechende Entwicklung und würde auch in den sicherlich vielen 100.000 Fällen, in denen bereits am Zweitmarkt veräußerte Fahrzeuge vom Dieselabgasskandal betroffen sind, für neue Bewegung sorgen. Die Volkswagen AG geht in jedem Falle davon aus, dass noch viele andere Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben dürften“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

In einem Fall, so berichtet das juristische Fachportal „Legal Tribute Online“ (LTO.de), hatte die Klägerin ihren VW mit dem Motor EA189 im laufenden Verfahren nach Klageerhebung für rund 4.500 Euro verkauft. Die Volkswagen AG ist daher der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist, schließlich habe die Frau einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht hatte hingegen entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe. Es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. Bei LTO.de heißt es weiter: „Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine ‚Wechselprämie‘ von 6.000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei, bevor der BGH das Urteil des erstinstanzlich zuständigen Landgericht Aurich wiederherstellte.“

Für Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung zeigt diese Entwicklung deutlich: „Der VW-Skandal ist noch lange nicht zu Ende.“ Neben dem EA189 steht auch der EA288 (Abgasnorm Euro 6) unter der Überschrift „Dieselgate 2.0“ weiterhin erst in den Startlöchern. „Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, sagt der Rechtsanwalt. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind.