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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Widerruf eines Autokredits bei der BMW-Bank erfolgreich

Urteil LG Ravensburg 2 O 90/19

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Widerruf eines Autokredits bei der BMW-Bank erfolgreich

Autofinanzierungen bei der BMW-Bank lassen sich widerrufen. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 30. Juli 2019 entschieden (Az.: 2 O 90/19). Die Klägerin kann sich nach dem Urteil freuen. Sie kann ihren BMW an die Bank geben und erhält ihre geleisteten Raten zurück. Für die gefahrenen Kilometer müsse sie keinen Nutzungsersatz leisten, entschied das LG Ravensburg.

Das Urteil zeigt, dass der Widerruf des Autofinanzierung ein lukrativer Weg ist, um aus dem Autokredit und gleichzeitig aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. „Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Kreditvertag lässt sich noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Da bei einer Autofinanzierung häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, erklärt Rechtsanwältin Stefanie Fandel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Hartung Rechtsanwälte.

Von diesem sog. ewigen Widerrufsrecht können zahlreiche Autofahrer profitieren. Ob sie einen Diesel oder Benziner, einen Neu- oder Gebrauchtwagen finanziert haben, spielt beim Widerruf keine Rolle. Entscheidend sind die fehlerhaften Informationen der Bank. Solche Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind der BMW-Bank nach Ansicht des LG Ravensburg unterlaufen.

Das Gericht hält die Widerrufsbelehrung der BMW Bank in einem 2016 zur Autofinanzierung geschlossenen Kreditvertrag für fehlerhaft. Die Widerrufsbelehrung sei im Hinblick auf die rechtlichen Folgen des Widerrufs missverständlich und widersprüchlich. Die Kundin habe den Kreditvertrag daher auch nach mehr als zwei Jahren noch wirksam widerrufen können, so das LG Ravensburg.

Die Klägerin kann aufgrund des erfolgreichen Widerrufs ihren BMW abgeben und erhält ihre Raten zurück. Einen Nutzungsersatz für die gefahrenen rund 65.000 Kilometer muss sie nicht zahlen. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung habe die Bank keinen Anspruch auf Wertersatz, urteilte das LG Ravensburg.

Die Frage des Nutzungsersatzes wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Doch auch wenn ein Wertersatz geleistet werden muss, ist der Widerruf in der Regel eine finanziell interessante Option. Angesichts von Wertverlust oder drohenden Fahrverboten ist der Widerruf besonders für Dieselfahrer interessant. Verbraucher, die einen Benziner finanziert haben, können aber ebenso vom Widerrufsjoker profitieren. Rechtsanwältin Fandel: „Es kommt nicht auf den Antrieb des Fahrzeugs an, sondern nur auf die Fehler der Bank. Und derartige Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind einer ganzen Reihe von Banken und nicht nur der BMW-Bank unterlaufen.“

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