Audi-Dieselskandal: 3 Urteile gegen Audi AG für Manipulationen am V6 TDI EA897
Die Landgerichte Aschaffenburg, Hof und Marburg haben die Audi AG im Dieselabgasskandal für die Manipulationen an Fahrzeugen mit den Dieselmotoren EA897 mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 zu Schadenersatz verurteilt.
A6, A7, Q5: Die Audi AG kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe und hat für Abgasmanipulationen an diesen Modellen in drei aktuellen Fällen Schadenersatzurteile kassiert. In den Fahrzeugen sind jeweils Motoren des Typs EA897 verbaut, der vorrangig in Fahrzeugen der Oberklasse zum Einsatz kommt. Entsprechend hochpreisig sind die streitgegenständlichen Fahrzeuge.
Das Landgericht Hof (Urteil vom 16.08.2021, Az.: 32 O 381/20) verurteilte die Audi AG, an einen geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 31.500 Euro und weitere 1.501,19 Euro jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 25. November 2020 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Streitgegenständlich war in diesem Verfahren ein Audi A7 3.0 TDI mit dem Dieselmotor EA897 nach der Abgasnorm Euro 5, den der Kläger gebraucht mit einer Laufleistung von 116.085 Kilometer für 31.500 Euro erworben hatte, und der einem verbindlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts zur Aktualisierung der Motorsteuerungs-Software unterliegt.
Vor dem Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 03.08.2021, Az.: 21 O 172/20) ging es um einen Audi Q5 3.0 TDI mit dem Dieselmotor EA897 nach der Abgasnorm Euro 6. Das Landgericht verurteilte die Audi AG in diesem Fall, an einen geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 9718,81 Euro zu zahlen, von weiteren 1.641,96 Euro, jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 24. Oktober 2020, freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Des Weiteren muss die Audi AG den Kläger von den aktuell noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Audi Bank AG aus dem Darlehensvertrag vom 31. Juli 2017 in Höhe von 30.903,88 Euro freistellen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt kamen in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz, weshalb ein Software-Update entwickelt worden ist.
Ein Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro war vor dem Landgericht Marburg (Urteil vom 04.08.2021, Az.: 1 O 50/21) streitgegenständlich. Die Audi AG wurde verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 14.044,59 Euro zu zahlen, von weiteren 1.134,55 Euro, jeweils nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 7. April 2020, freizustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Laufleistung des Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro mit dem Dieselmotor EA897 nach der Abgasnorm Euro 5 seit Kaufvertragsschluss (Kaufpreis: 21.980 Euro) betrug 123.500 Kilometer. Das Fahrzeug ist von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen.
Viele Gerichte haben zum EA897 bereits verbraucherfreundlich geurteilt, auch bei Modellen anderer Hersteller. Zuletzt hat beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Audi AG für die Manipulationen an einem VW Touareg mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verurteilt und damit das Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben. Die Baureihe EA897 umfasst Sechszylinder-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit dem Jahr 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton.
Kurz gesagt: „Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen, und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6. Damit ist das landgerichtliche Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie erfolgreich eine Betrugshaftungsklage geschädigter Verbraucher gegen Autohersteller sein kann“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.