VW TiguanBetroffen im Abgasskandal

Der VW Tiguan war von Beginn an ein Verkaufsschlager und zählt zu den am häufigsten neu zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland. Allerdings wirft der Abgasskandal auch auf den VW Tiguan seine Schatten. Der Modellwechsel fand 2016 kurz nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 statt. Dies führt dazu, dass nur der VW Tiguan I vom Abgasskandal betroffen ist. Anders als in den USA bietet VW den geschädigten Kunden in Deutschland keine Entschädigung an, sondern steht auf dem Standpunkt, dass durch das Software-Update der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs hergestellt ist und keine weitere Anspruchsgrundlage für die Kunden besteht.

Zahlreiche Gerichte sehen das jedoch anders. Durch die Abgasmanipulationen habe VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Schadensersatzansprüche können z.B. zur Rückabwicklung des Kaufvertrags oder auch zur Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs führen. Dass der Tiguan I gar nicht mehr gebaut werde, stehe einen solchen Anspruch nicht entgegen. Dann kann der Anspruch auf die Lieferung eines Fahrzeugs der neuen Generation bestehen. Das hat u.a. der BGH in einem Hinweisbeschluss klargestellt.

„Ansprüche können gegen den Händler bzw. den Hersteller geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Diese beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab Kauf des Fahrzeugs und bei Gebrauchten ein Jahr. Daher dürften diese Ansprüche im Abgasskandal verjährt sein.

Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller können hingegen in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Neben Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen, daher musste das KBA nachhelfen. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben nun Möglichkeiten auf rechtlichem Weg einen Mangel feststellen zu lassen und ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt.

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