Porsche Diesel zurückgeben
Porsche verliert erstes Verfahren
Im ersten offiziell bekannt gewordenen Urteil verurteilt das Landgericht Stuttgart den Sportwagenhersteller zur Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 60.000 Euro. Es ging um einen Cayenne der Schadstoffklasse 6. Das Gericht wirft Porsche vor, aus Profitgier die Abgasanlage manipuliert zu haben (Urt. v. 25.10.2018, Az. 6 O 175/17).
In der aktuellen Situation macht es Sinn, einen Porsche Cayenne, einen Macan oder einen Panamera TDI zurückzugeben, insbesondere, wenn die Händler-Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist. Diese Konstellation:
„Porsche Cayenne , Panamera, Macan TDI innerhalb der Gewährleistungsfrist zurückgeben“ ist aktuell wohl die aussichtsreichste Variante im Diesel-Abgasskandal.
Die V8-Diesel-Motoren im 4,2 Liter Porsche sind erst seit Mai 2018 vom Abgasskandal betroffen. Im Rahmen der Untersuchungen gegen Audi muss sich auch dieser Diesel-Motor einer sehr gründlichen Untersuchung stellen. Im A8 wurde der 4,2 Liter-Motor ebenfalls zurückgerufen.
Der effektive Wertverlust fällt bei teuren Autos wie einem 3-Liter- oder in einem 8-Zylinder Porsche natürlich in barer Münze höher als, als bei einem 1,6 Liter Seat.
Insbesondere bei Porsche-Fahrzeugen, die über die Hausbank finanziert wurden, lohnt sich auch der Widerruf der Finanzierung mit dem Ziel, das Auto wieder abgeben zu können – idealerweise ohne die Anrechnung der Entschädigung des Händlers durch den vorgenommenen Nutzen (gefahrene Kilometer).
Details zum Porsche-Abgasskandal
Jetzt steckt auch Porsche mittendrin im Abgasskandal. Die VW-Tochter musste Ende 2017 europaweit 22.000 Porsche Cayenne 3,0 TDI V6, Schadstoffklasse 6) zurückrufen. Rund 7.500 Fahrzeuge davon sind in Deutschland zugelassen. Sollten sich die Verdachtsmomente gegen weitere Motoren insbsondere der Schadstoffklasse 5 erhärten, drohen weitere Rückrufaktionen. Die Teilnahme an der Rückrufaktion ist Pflicht, wer nicht teilnimmt, riskiert einen Verlust der Betriebsgenehmigung. Im Mai 2018 kam eine weitere Rückrufaktion hinzu. Davon betroffen: Der Macan TDI und über 6000 Cayenne mit 4,2 Liter-TDI-Motor. Die betroffenheit des Panamera wurde erst im Juli 2018 bekannt.
Die Rückrufaktionen wurden vom Bundesverkehrsminister angeordnet und geschehen nicht freiwillig. Zulassungsverbote für Porsche-Modelle stehen im Raum. Dies trifft besonders Porsche-Käufer, die einen Kaufvertrag unterschrieben haben, das Auto aber noch nicht anmelden konnten. Grund ist, dass auch Porsche bei dem SUV offenbar eine illegale Abgas-Software eingesetzt hat, die erkennt, wenn der Wagen auf dem Prüfstand steht und im normalen Straßenverkehr nicht eingeschaltet wird.
Was aber besonders brisant ist: Die betroffenen Porsche sind nach der Schadstoffklasse 6 eingestuft, galten also bislang als besonders schadstoffarm. Und als sie zugelassen wurden, war der VW-Abgasskandal bereits bekannt. „Die Autoindustrie büßt immer mehr an Vertrauen ein. Mit den Versprechungen für saubere Motoren zu sorgen, scheint es nicht allzu weit her zu sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Folgen der Nachrüstung
Nicht nur für die Porsche-Besitzer, sondern auch für alle anderen vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughalter, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Nachrüstung hat und wieviel ihr Wagen an Wert verliert. Wer derzeit einen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss in den meisten Fällen herbe Abschläge in Kauf nehmen. Zumal nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2017 Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge immer wahrscheinlicher werden. Nicht nur in Stuttgart, sondern auch in anderen deutschen Städten. In Hamburg gibt es seit Pfingsten ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.
Daher gibt es für Rechtsanwalt Dr. Hartung nur eins: „Die Diesel-Besitzer müssen jetzt handeln und ihren Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug durchsetzen. Kann der Mangel durch eine Nachrüstung nicht behoben werden, kann der Kaufvertrag angefochten werden. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher.“
Neben der Anfechtung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf des Autokredits ein vielversprechender Weg sein, das Auto zurückgeben zu können und sein Geld wiederzubekommen. Denn wenn die Bank bei Kreditverträgen ab dem 11. Juni 2010 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und ein Widerruf ist immer noch möglich. Wurde das Fahrzeug über die Bank des Autobauers finanziert, kann mit dem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Noch lukrativer wird es bei Kreditverträgen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden. Dann muss möglicherweise noch nicht einmal ein Nutzungsersatz gezahlt werden – das dürfte gerade beim Porsche Cayenne interessant sein. Porsche werden in Deutschland in aller Regel über die BW Bank finanziert.
Was ist jetzt zu tun?
- Betroffenheit prüfen (welche Schadstoffklasse)
- Fristwahrung beachten
- Prüfen der Möglichkeiten (Gewährleistung, Widerrufsjoker, allgemeiner Wertverlust)
- Kontaktaufnahme zum Porsche-Händler im außergerichtlichen Verfahren
- Fristsetzung
- Klage nach Fristüberziehung