Opel ZafiraBetroffen im Abgasskandal

Mit dem Zafira präsentierte Opel 1999 einen Kompakt-Van, der im Opel-Werk Bochum produziert wurde und so zumindest für eine gewissen Zeitraum einen Beitrag zur Erhaltung des Standorts geleistet hat. Als geräumiger Van ist der Opel Zafira natürlich auch als Diesel erhältlich. Doch bei den Dieselmodellen stellte das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung fest.

Die unzulässige Abschalteinrichtung kann nach Angaben der Behörde dazu führen, dass die Fahrzeuge im realen Straßenverkehr im erhöhten Maße Stickoxide ausstoßen. Die Fahrzeuge müssen deshalb umgerüstet werden. Betroffen von dem verpflichtenden Rückruf des KBA sind die Dieselmodelle des Opel Zafira 1,6 Liter (88 kw, 100 kw) und 2,0 Liter (96 kw, 125 kw) mit der Abgasnorm Euro 6 der Baujahre 2013 bis 2016.

Opel hält die Abschalteinrichtungen für zulässig und legte Widerspruch gegen den vom KBA angeordneten Rückruf ein. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. wies den Eilantrag allerdings zurück, weil schwerwiegenden Gründe dafür vorlägen, dass die Auffassung des KBA, dass die Abschalteinrichtungen unzulässig sind, zutreffend ist.

Zudem kam es im Oktober 2018 auch zu einer Razzia an den Opel-Standorten in Rüsselsheim und Kaiserslautern.

Bei den Ermittlungen dreht es sich um den Verdacht von Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen.

„Der Abgasskandal ist auch bei Opel-Kunden angekommen. Neben Software-Updates mit ungewissen Folgen für den Motor, leiden sie auch unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Durch den Rückruf des KBA steht praktisch fest, dass die Fahrzeuge einen Mangel haben und die Käufer ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Schadensersatzansprüche können sowohl gegen den Händler als auch gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Dabei können geschädigte Kunden von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren. Hier haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

„Der Abgasskandal ist auch bei Opel-Kunden angekommen. Neben Software-Updates mit ungewissen Folgen für den Motor, leiden sie auch unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Durch den Rückruf des KBA steht praktisch fest, dass die Fahrzeuge einen Mangel haben und die Käufer ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

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