VW Polo geht im Abgasskandal zurück
OLG Saarbrücken 2 U 128/19
VW hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht kassiert. Das OLG Saarbrücken verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Der Autohersteller muss gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis für einen VW Polo Blue Motion abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 2 U 128/19).
Die Klägerin hatte den VW Polo 1,2 Liter TDI im Jahr 2010 gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, der durch den Dieselskandal traurige Berühmtheit erlangte. Nachdem die Klägerin von den Abgasmanipulationen erfahren hatte, machte sie Schadensersatzansprüche geltend. Wenn sie Kenntnis von einer unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte, hätte sie das Fahrzeug nicht gekauft.
Das OLG Saarbrücken gab der Klage weitgehend statt. VW habe den mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten und damit mangelhaften Motor in den Verkehr gebracht und potenzielle Käufer dadurch arglistig getäuscht.
Denn VW habe den Eindruck vermittelt, dass die Fahrzeuge im Straßenverkehr uneingeschränkt nutzbar sind. Tatsächlich habe aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung aber die Gefahr bestanden, dass die Betriebserlaubnis wieder entzogen wird.
Der Einsatz der Manipulationssoftware sei gegenüber Behörden und Verbrauchern verschwiegen worden und habe nur dem Zweck gedient, unter Ausnutzung einer Fehlvorstellung Wettbewerbsvorteile zu erzielen und Gewinne zu maximieren. Die Klägerin sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, führte das Saarländische Oberlandesgericht aus.
Der Schaden sei schon mit dem Abschluss des Kaufvertrags über ein Auto, das die Klägerin bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte, entstanden. Dieser Schaden müsse ersetzt werden. VW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Die Revision zum BGH hat das OLG Saarbrücken zugelassen.
„VW musste damit eine weitere Schlappe vor einem OLG hinnehmen. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben VW inzwischen zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Bedauerlicherweise hat das OLG Saarbrücken VW den Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung zugesprochen. Das haben andere Gerichte auch schon anders entschieden. Am 5. Mai verhandelt der BGH einen Fall zum Dieselskandal und wird dann vermutlich auch eine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Nutzungsentschädigung treffen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.