Käufer kann im Abgasskandal Audi SQ5 zurückgeben

Landgericht Lüneburg 10 O 158/19 - Urteil vom 17.12.2019

Hartung Rechtsanwälte hat im Abgasskandal die Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen Audi SQ5 3,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 896 durchgesetzt. Das Landgericht Lüneburg entschied, dass der Käufer das Fahrzeug aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgeben kann und die Verkäuferin den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 10 O 158/19).

Der Kläger hatte den Audi Q5 als Gebrauchtwagen für 45.360 Euro gekauft und fuhr knapp 40.000 km mit dem Fahrzeug. Nach dem Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 7.500 Euro für die gefahrenen Kilometer erhält er rund 37.840 Euro zurück.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht auch die Hürden für eine Kenntnis des Käufers über das Vorliegen eines Sachmangels hoch ansetzte. Ein Informationsschreiben zu einem Audi-Nachrüstprogramm zur Verbesserung des Emissionsverhaltens sei zu wenig, um diese Kenntnis vorauszusetzen. Aus diesem Schreiben gehe nicht hervor, dass Grenzwerte beim Abgasausstoß nicht eingehalten werden oder ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts drohe.