Ahnungslose Kunden getäuscht: VW Eos geht zurück
LG Aachen 8 O 482/18 - Urteil vom 16.10.2019
Ein vom Abgasskandal geschädigter Autokäufer kann seinen VW Eos zurückgeben und hat Anspruch auf Ersattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Das hat das LG Aachen mit Urteil vom 16. Oktober 2019 entschieden (Az.: 8 O 482/18).
VW habe den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das Landgericht Aachen. Der Kläger hatte den VW Eos für rund 39.000 Euro als Neuwagen gekauft und fuhr rund 72.800 km mit dem Wagen. Er erhält nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 10.000 Euro für die gefahrenen Kilometer zurück. Insgesamt etwa 29.000 Euro plus Zinsen.