Sie sind auch vom Ford Stellenabbau in Köln oder Aachen betroffen?

Dann sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Darum sollten Sie einem Abfindungsangebot nicht einfach zustimmen:

Wissenswertes zur Abfindung bei einer Kündigung

Ein Jobverlust bedeutet meist Stress, doch eine Abfindung kann die Situation für Arbeitnehmer erträglicher machen – je nach Beschäftigungsdauer und Geschick bei Verhandlungen kann das Entschädigungsgeld unterschiedlich ausfallen. Obwohl ein klarer Anspruch auf eine Abfindung selten besteht, ist sie im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen gängige Praxis. Um die Chancen auf eine attraktive Abfindung zu erhöhen, sollte man einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Im Folgenden werden die Voraussetzungen für eine Abfindung erläutert, ebenso die möglichen Höhen und was Arbeitnehmer dabei bedenken müssen.

Wie kann ich eine möglichst attraktive Abfindung erhalten?

Der § 1a des Kündigungsschutzgesetzes sieht vor, dass Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zusteht, falls zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ihr Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung an.
  2. Sie erheben keine Kündigungsschutzklage.

Der Betrag wird normalerweise mit einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit berechnet, wobei das Gehalt zum Zeitpunkt der Kündigung und mögliche Sachleistungen einbezogen werden. Sobald Sie dem Klageverzichtsvertrag zustimmen, wird die Abfindung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fällig.

Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht am 13. Dezember 2007 beschlossen, dass eine höhere Abfindung verlangt werden kann. In solchen Fällen kann ein Anwalt für Arbeitsrecht durch sein Verhandlungsgeschick eine höhere Abfindung erzielen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sich innerhalb der ersten drei Wochen nach Erhalt der Kündigung an uns wenden und unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, so dass Sie dadurch auch eine mögliche Sperre des Arbeitslosengelds vermeiden können.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung berät Sie gerne persönlich. Wenn Sie möchten, dann handelt er auch für Sie eine möglichst attraktive Abfindungssumme aus.

Ja, ich bin vom Stellenabbau bei Ford betroffen und benötige eine kostenlose Erstberatung:

Haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung?

Nur wenn Ihr Kündigungsschreiben eine Abfindungsanweisung beinhaltet, kann man von einem Anspruch auf Entschädigung nach § 1a KSchG sprechen. Andernfalls gibt es gemäß deutschem Recht keine Garantie auf eine Abfindung, besonders wenn Ihr Arbeitgeber eine gerechtfertigte Kündigung ausspricht. Trotzdem ist die Zahlung einer Abfindung selbst bei einer rechtmäßigen Kündigung keine Seltenheit, da viele Unternehmen diese als Schutzmaßnahme vor Rechtsstreitigkeiten nutzen.

Abfindungen können ebenso als Anreiz dienen, um jemanden dazu zu bewegen, selbst zu kündigen, und zwar auch dann, wenn betriebsbedingte Kündigungen laut Tarifvertrag eigentlich ausgeschlossen sind. Ebenso ist die Zahlung einer Abfinung als Teil eines Sozialplans denkbar, um auf die Weise einen Interessenausgleich bei Veränderungen im Betrieb zu ermöglichen – so wie aktuell beim geplanten Stellenabbau von Ford in Köln und Aachen.

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