Prüfen Sie hier kostenlos, ob Ihre persönlichen Daten vom Facebook Datenleck betroffen sind

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Ja, ich bin von einem Datenleck betroffen und benötige eine kostenlose Erstberatung:

Betroffenen steht ein Schadensersatz von bis zu 5.000 € zu!

In einem Hackerforum sind kürzlich 533 Millionen Datensätze von Facebook-Usern aufgetaucht. Von diesem Facebook Datenleck sind auch etwa 6 Millionen deutsche Nutzer betroffen. Die enthüllten Informationen umfassen vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie persönliche Angaben wie Beziehungsstatus. Auf dieser Webseite können Sie überprüfen, ob auch Sie vom Datendiebstahl betroffen sind.

Welche Folgen kann das Facebook Datenleck für Sie haben?

Die Datenpanne birgt für Betroffene eine große Gefahr. Durch die veröffentlichten Daten kommt es zu einem Anstieg an betrügerischen Spam-Nachrichten. Oft sind diese Nachrichten bereits anhand der unglaubwürdigen Aussagen oder Rechtschreibfehler erkennbar, allerdings wird dies durch die vielen Informationen, die durch das Leak verfügbar sind, erschwert. Da Facebook-Profile sehr viele persönliche Informationen enthalten, können betrügerische Nachrichten nun sehr viel glaubwürdiger erscheinen.

Wie erhalte ich Schadensersatz vom Meta-Konzern, wenn meine Daten geleaked wurden?

Sie haben das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000,- € sowie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können.

Werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Prozesskosten von Ihrer Versicherung übernommen. Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, übernehmen wir für Sie selbstverständlich gerne die Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kann Facebook meinen Account sperren, wenn ich Schadensersatz einfordere?

Ihr Facebook-Konto darf nicht einfach gesperrt werden, weil Sie eine Schadensersatzklage gegen den Meta-Konzern einreichen. Eine Sperrung wäre nur dann möglich, wenn Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Selbst in solchen Fällen darf dies laut dem Bundesgerichtshof auch nicht ohne Vorwarnung erfolgen – die Hürden für eine Kontosperrung sind also sehr hoch angesetzt worden.

Weitere Datenlecks nicht nur bei Facebook sondern auch bei OTTO, MediaMarkt, Idealo oder Kaufland

Im Juni 2021 teilte ein IT-Spezialist mit, dass er bei seinen Recherchen auf eine schlecht gesicherte Softwareschnittstelle des Gelsenkirchener IT-Dienstleisters Modern Solution gestoßen ist. Durch diese Lücke waren zahllose Datensätze von Kunden großer Online-Shops im Internet einsehbar – unter anderem von OTTO, Media Markt, Idealo und Kaufland. Der Händlerzugang des Dienstleisters war nicht ausreichend geschützt, so dass Kunden des Dienstleisters die Datenbanken aller anderen Kunden sowie die Transaktionen von deren Endkunden einsehen konnten. Sensible Datas wie Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und sogar Bankverbindungen waren frei im Netz abrufbar – teilweise über einen beachtlichen Zeitraum von mehreren Jahren. Sicherheitsexperten befürchten finanzielle Folgeschäden für die rund 700.000 betroffenen Verbraucher. Nach Aussage des IT-Spezialistem gab es keine Verschlüsselung der sensiblen Daten. Zudem seien alte Kundendaten seit Jahren nicht gelöscht wordem, obwohl dies laut Gesetz vorgeschrieben ist.

Wenn ein Unternehmen Ihnen gegenüber seine Auskunftspflicht verletzt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

Gemäß Art. 34 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Betroffene eines Datenlecks umgehend zu informieren, sobald die Kenntnis von dem Leck bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vorliegt. Dies ist jedoch weder seitens des IT-Dienstleisters noch der einzelnen Plattformen erfolgt, sodass betroffene Verbraucher bis heute auf die Benachrichtigung warten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen ein kostenloses Online-Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihren individuellen Fall im Datenskandal prüfen lassen können.

Unsere Kanzlei ist der Auffassung, dass die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen eine Pflichtverletzung gegenüber den Verbrauchern darstellt, welche Schadensersatzansprüche nach sich zieht – entsprechend Art. 82 DSGVO.